Aktuelle Info zu Kontrolle der Umsetzung des BFSG
Da das Thema immer umfangreicher wird, stehen wir Ihnen gerne auf Wunsch telefonisch für weitere Auskünfte zur Verfügung. Nachfolgend ein paar weiterführende Informationen zu den in verschiedenen Medien kursierenden Androhungen von Strafen bis zu 100.000,-€ und Anlaufstellen, um Ihre Inhalte entsprechend zu prüfen.
Sehr wichtig ist für alle nicht zur Umsetzung verpflichtete Dienstleister die Integration einer entsprechenden Erklärung. Auch dazu gerne weitere Auskünfte telefonisch.
Es gibt verschiedene Stellen, die Webseiten auf Barrierefreiheit überprüfen. Die Überwachung und Prüfung erfolgt sowohl durch staatliche Stellen als auch durch private Organisationen. Eine zentrale Stelle für die Überprüfung der Barrierefreiheit von Websites ist die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) beim Bundesministerium des Innern und für Heimat. Zusätzlich bieten unabhängige Prüfstellen wie die BIK BITV-Test Prüfstellen von Materna und der Universität Bielefeld (ZAB) Testdienstleistungen und Beratungen an.
Zentrale Stellen:
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund):
Zuständig für die Überprüfung der digitalen Angebote öffentlicher Stellen des Bundes.
Thüringer Finanzministerium (Zentrale Überwachungsstelle digitale Barrierefreiheit):
Zuständig für die Überprüfung von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Thüringen.
Unabhängige Prüfstellen:
BIK BITV-Test:
Ein Prüfverfahren, das von verschiedenen Stellen wie Materna und anderen im Rahmen des BIK-Prüfverbunds der Universität Bielefeld (ZAB) angeboten wird.
Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) der Universität Bielefeld:
Bietet Testdienstleistungen für Webseiten, Webapplikationen und Dokumente an.
Zusätzliche Informationen:
Automatisierte Tests:
Tools wie Google Lighthouse und Browsererweiterungen wie WAVE oder axe DevTools können zur automatisierten Überprüfung der Barrierefreiheit eingesetzt werden.
Manuelle Tests:
Für eine umfassende Bewertung ist die manuelle Prüfung durch Experten, insbesondere mit Screenreadern wie NVDA oder JAWS, unerlässlich.
eRecht24 Barrierefreiheits-Check:
Bietet einen kostenlosen Test, um zu prüfen, ob man vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist.