Barrierefreiheit und was auf Websitebetreiber zukommen könnte
Grundsätzlich geht es um die Umsetzung des WCAG-Standards. Die WCAG bestehen aus 4 Prinzipien: Webinhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das Ganze ist komplett noch nicht eindeutig in Gesetzestexten vorhanden, der offizielle Start ist der 28.06.2025. Androhungen von Strafen, wie sie bereits im Netz kursieren (wir hatten das je schon mit der DSGVO…) gehen bis zu 100.000,-€. Einfach abhaken, vergessen.
Barrierefreiheit ist für die Betroffenen ein Thema, klar. Inwieweit es umgesetzt werden muss, soll oder kann, muss die jeweilige Behörde bzw. Dienstleister entscheiden. Prinzipiell beginnt Barrierefreiheit ja eigentlich schon bei der Mama, die das Kind auf dem Arm hat und mit der anderen Hand die Öffnungszeiten der Gemeinde googelt.
Know How – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 finden sich hier. Bereits an dieser Stelle merkt man schon, dass selbst gesetzgebende Stellen nicht in der Lage sind, ihre eigenen Vorgaben umzusetzen. Der Text ist so klein, dass er selbst für uns kaum lesbar ist. Sehschwache, ältere Mitbürger – no chance.
Hier können Sie alles Wesentliche zu dem Thema nachlesen.